Aktuelles
Urlaub 23.05.-27.05.2022
In der Zeit vom 23.05.-27.05.2022 ist die Praxis geschlossen.
Die Vertretung übernimmt Fr. Dr. Schulte, Behringstr. 11, Tel.: 711929.
Bitte denken Sie an die Krankenversicherungskarte.
Corona-Impftermine
An den folgenden Tagen haben wir noch Termine für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen gegen Corona:
- Donnerstag, 02.06.22
- Freitag, 03.06.22
- Donnerstag, 09.06.22
- Freitag, 10.06.22
- Donnerstag, 16.06.22
- Freitag, 17.06.22
- Donnerstag, 23.06.22
- Freitag, 24.06.22
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Betreten der Praxis
Wir möchten alle Patienten zu Ihrer eigenen und zu unserer Sicherheit bitten, die Praxis bei folgenden Symptomen auf gar keinen Fall zu betreten, sondern sich telefonisch an die Praxis zu wenden:
- Husten
- Schnupfen
- Halsschmerzen
- Heiserkeit
- Fieber
- sonstige Erkältungssymptome
- "Ich fühle mich nicht gut"
- Corona positiv getestete Personen, ebenso deren Kontaktpersonen!
Bitte rufen Sie an: 0231/7254860
und kommen Sie auf gar keinen Fall in die Praxis!!!
Erreichbarkeit der Praxis
Aufgrund des gewaltigen Ansturms auf die Booster-Impfungen ist die Praxis zur Zeit telefonisch schwer zu
erreichen.
Für Rezept- oder Terminwünsche kann auch gerne unser Kontaktformular genutzt werden; wir werden die Mails so
schnell, wie möglich abarbeiten. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Rezeptwünsche nicht sofort
ausgeführt werden können, sondern wir auch hierfür ein wenig Vorlaufzeit benötigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Corona-Virus
Liebe Patienten,
aufgrund der aktuellen Corona Erkrankungen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
- falls Sie den Verdacht haben, an dem Corona-Virus erkrankt zu sein, melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis
an, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Kommen Sie nicht unangemeldet vorbei!
- bei Grippe-, oder Erkältungssymptomen, oder HUSTEN melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch und Dr. Mehler
wird entsprechende Maßnahmen, wie Rezepte oder AU´s telefonisch mit Ihnen besprechen.
- um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, werden nicht mehr als 3 Patienten in die Praxis gelassen, weshalb die
Eingangstür verschlossen ist. Bitte klingeln und wir werden Sie nacheinander reinlassen.
- Rezeptbestellungen gerne über unser Kontaktformular, oder per Mail an info@praxismehler.de
AU-Bescheinigungen Corona
AU-Bescheinigung bei Quarantäne
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die
Gesundheitsämter ordnen nicht selten eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken
zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
In welchen Fällen Ärzte eine AU-Bescheinigung ausstellen, finden Sie hier.
Grundsätzlich gilt:
Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung
ausstellen.
Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn
der Patient positiv getestet wurde.
AU-Bescheinigung für Patienten, die sich in Quarantäne befinden
Bei Patienten, für die eine Quarantäne aus infektionsschutzrechtlichen Gründen angeordnet wurde, muss im
Hinblick auf das Ausstellen einer AU-Bescheinigung zwischen zwei Fällen unterschieden werden:
1. Quarantäne, aber keine Symptome
Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne aufgrund des Coronavirus befinden, aber
keine Krankheitssymptome aufweisen, muss der Vertragsarzt auch keine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber
ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen, die keine Symptome aufweisen.
In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem
Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der
Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen
Behörden erstatten lassen. Eine Liste der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden stellt die KBV
zusammen mit einer Praxisinformation zum Thema Anspruch auf Entschädigung auf ihrer Internetseite bereit:
Coronavirus: Anspruch auf Entschädigung bei untersagter Tätigkeit oder Quarantäne
Wichtiger Hinweis:
Sobald ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an
Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt
erforderlich.
2. Quarantäne und Symptome
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt
eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht
vom Bundesland erstattet bekommt.
AU-Bescheinigung für Personen, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten
Immer mehr Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu
Hause zu bleiben. Auch hier gilt: Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Befreiung von der Maskenpflicht
Für die Überwachung der Einhaltung von Coronamaßnahmen ist im medizinischen Bereich das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund zuständig!
Ob sie daher von einer Maskenpflicht ausgenommen werden können, erfahren sie dort!
Uns als Hausärzten wurden von der Stadt Dortmund leider keine Ausnahmen zur Maskenbefreiung mitgeteilt, so dass wir uns nicht in der Lage sehen, Befreiungen auszustellen.
Änderung Check Up 35
Laut Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten ergibt sich folgende gravierende Änderung:
- Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren, keine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.
- Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung
Für Versicherte, die im Hausärzteprogramm eingeschrieben sind, ändert sich nichts. Hier kann, wie bisher, alle 2 Jahre die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen werden.
Möchten Sie weiterhin regelmäßig eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, müssen wir diese nach GOÄ 29 mit 43,60€ berechnen.
Hausarztverträge
Die Hausarzt-Praxis zur Schaltstelle im Gesundheitssystem auszubauen, ist Ziel der Hausarzt-Verträge, die die Krankenkassen laut Gesetz anbieten müssen. Für Versicherte, die mitmachen, ist ihr Hausarzt dann stets erster Anlaufpunkt. Er überweist an die Fachärzte, bei ihm laufen die Berichte über Befunde, Therapien und verordnete Medikamente zusammen.
Hausarztmodell: Vorteile für den Patienten
Für die Patienten hat das Hausarztmodell auch einige praktische Vorteile, die sich im Detail von Kasse zu Kasse unterscheiden. Sie haben Anspruch auf eine Extra-Sprechstunde für Berufstätige, zudem gibt es alle 2 Jahreeinen Gesundheits-Check-up. Verschreibt der Hausarzt rabattierte Medikamente, entfällt oft die Rezeptgebühr. Disease-Management-Programme (DMP) für Patienten mit chronischen Erkrankungen können seit April 2014 in den Hausarzt-Vertrag integriert werden.
Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich, regelmäßig Weiterbildungen zu besuchen und nach den aktuellen ärztlichen Leitlinien zu behandeln. Sie sorgen für die Dokumentation aller Patienten-Daten und müssen das IT-System in ihrer Praxis umstellen, weil die Honorare für Hausarztmodell-Teilnehmer über die Hausarztverbände und nicht wie üblich über die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!
Sprechzeiten:
Mo. Di.
8-11 & 15-17 Uhr
Mi. 8-11 Uhr
Do. 8-11&15-17 Uhr
Do. 17-18.30 Spätsprechstunde nur
für Berufstätige! Nur nach vorheriger
Vereinbarung!
Fr. 8-13 Uhr